Gewässerunterhalt
Die Unterhaltung eines oberirdischen Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung (§39 WHG).
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung sind oft schon bedeutende ökologische Verbesserungen kleiner Fließgewässer und eine Aufwertung des Orts- oder Landschaftsbildes möglich.
Was landläufig als "Grabenpflege" bezeichnet wird, ist oft die Gewässerunterhaltung kleiner Fließgewässer. Diese Unterscheidung ist wichtig, da Gräben zwar wertvolle Lebensräume darstellen könne, aber künstliche Systeme sind, die unterhalten werden müssen, um bestehen zu bleiben.
Fließgewässer dagegen benötigen am wenigsten Unterhaltung, wenn sie ausreichend Platz zur eigenen Entwicklung zur Verfügung haben.
Informationen zur Unterscheidung von (künstlichen) Gräben und (natürlichen) Fließgewässern liefert der Umweltatlas des Landesamtes für Umwelt, Thema Gewässerbewirtschaftung ⇒ Gewässerschutz - Landwirtschaft ⇒ Gewässerrandstreifen. Bei Gewässern mit einem Gewässerrandstreifen nach Art. 16 BayNatSchG handelt es sich um natürliche Gewässer (die aber natürlich grabenartig ausgebaut sein können).
Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau:
Ein Gewässerausbau ist die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Im Unterschied zur Gewässerunterhaltung bedarf ein Gewässerausbau einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Die Abgrenzung zwischen Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau ist fließend.
Die Entscheidung liegt bei der Unteren Wasserbehörde an der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.