Ablauf

Um für ökologische Gewässerunterhaltungsmaßnahmen eine Förderung nach RZWas beantragen zu können, muss ein bestimmter Ablauf eingehalten werden, der in folgendem Diagramm zusammengefasst ist. Weitere Erläuterungen erscheinen, wenn Sie mit der Maus über das entsprechende Textfeld fahren.

Textfeld: Gewässerunterhaltung an einem Gewässerabschnitt ist notwendig.
Text: Gemeinde fragt WWA wegen einer Gewässerbegehung an. Gewässerbegehung zusammen mit WWA.
Text: Gemeinsames Protokoll mit Kostenansätzen: Naturnahe Gewässerunterhaltung nach Gewässerentwicklungskonzept (GEK). 5 ausgewählte Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustands.
Text: WWA nimmt Gewässerunterhaltung in Ämterliste auf. Gemeinde führt Maßnahmen in Eigenregie durch - oder lässt die Maßnahme z.B. durch ein Bauunternahmen oder einen Landschaftspflegeverband durchführen.
Text: Gemeinde legt Antrag auf Förderung dem WWA spätestens 3 Monate nach Vorhabensbeginn vor. WWA prüft den Antrag auf Förderung baufachlich.
Text: Gemeinde legt WWA Verwendungsnachweis vor. WWA prüft Verwendungsnachweis. WWA erlässt Bewilligungsbescheid.

* Hier ist keine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn notwendig.