Förderung
Ökologische Maßnahmen an Bächen können vom Freistaat nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) mit bis zu 90 % gefördert werden. Hier finden Sie eine Übersicht über die Förderung nach RZWas. Genauere Informationen sind auf den folgenden Seiten (Förderung nach RZWas: Gewässerunterhaltung / Gewässerausbau) zu finden.
Was kann gefördert werden?
Im Bereich Ökologie können nach RZWas 2021 folgende Maßnahmen Zuwendungen bis zu den angegebenen Förderquoten erhalten:
Die jeweils aktuelle Übersicht finden Sie auf der Seite "Förderung nichtstaatlicher Wasserbau" des StMUV. Hier finden Sie auch die zugehörigen Fußnoten.
Wer kann gefördert werden?
- Gebietskörperschaften (Städte und Gemeinden)
und deren öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse - Kommunalunternehmen
- Wasser- und Bodenverbände
- Landschaftspflegeverbände
Privatpersonen können im Rahmen der RZWas nicht gefördert werden.
Was ist speziell zu beachten?
- Die aktuelle RZWas 2021 gilt bis zum 31.12.2024, an der Fortführung ab 2025 wird gearbeitet.
- Es gibt eine Bagatellgrenze von 5.000,00 € (= Mindesthöhe der zu erwartenden Zuwendungen)
- Bei Ausbaumaßnahmen kann unter bestimmten Bedingungen auch der Grunderwerb gefördert werden.
- Bei Ausbaumaßnahmen können Maßnahmen zur Förderung der Sozialfunktion des Gewässers bis zu 30% des geförderten Vorhabens ausmachen.
Wer ist der Ansprechpartner?
- Ansprechpartner für die Förderung nach RZWas ist das zuständige Wasserwirtschaftsamt.
- Die Entscheidung, ob für eine Maßnahme eine wasserrechtliche Genehmigung (Plangenehmigung oder Planfeststellung) notwendig ist, es sich also um ein Ausbauvorhaben handelt, trifft die Untere Wasserbehörde an der KVB.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/index.htm
https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/nichtstaatlicher_wb.htm