Förderung nach RZWas: Gewässerunterhaltung

Maßnahmen der Gewässerunterhaltung können nach RZWas 2021 wie folgt gefördert werden:

Unterhaltungsmaßnahmen Zuwendungssatz
Naturnahe Gewässerunterhaltung nach Gewässerentwicklungskonzept (GEK) und unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 39 WHG        25 %
Naturnahe Gewässerunterhaltung wie oben + Teilnahme an den Nachbarschaftstagen der Gewässernachbarschaften Bayern        30 %
Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustands an den Gewässern 3. Ordnung im Sinne des WHG. (5 ausgewählte Maßnahmen, die hier näher erläutert werden)        75 %