Förderung nach RZWas: Gewässerunterhaltung
Maßnahmen der Gewässerunterhaltung können nach RZWas 2021 wie folgt gefördert werden:
Unterhaltungsmaßnahmen | Zuwendungssatz |
Naturnahe Gewässerunterhaltung nach Gewässerentwicklungskonzept (GEK) und unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 39 WHG | 25 % |
Naturnahe Gewässerunterhaltung wie oben + Teilnahme an den Nachbarschaftstagen der Gewässernachbarschaften Bayern | 30 % |
Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung des hydromorphologischen Zustands an den Gewässern 3. Ordnung im Sinne des WHG. (5 ausgewählte Maßnahmen, die hier näher erläutert werden) | 75 % |