Rechtliche Grundlagen Gewässerausbau

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) haben sich die Mitgliedsstaaten der EU und damit auch Deutschland verpflichtet, Flüsse, Seen und das Grundwasser auf einem hohen Niveau zu schützen. Grundsätzliches Ziel ist das Erreichen des "guten Zustands" der Gewässer bis spätestens 2027.

Dieses Ziel wurde auch in die nationale Gesetzgebung (Wasserhaushaltsgesetz WHG) übernommen: 

"§6 (2) WHG: Gewässer, die sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand erhalten bleiben und nicht naturnah ausgebaute natürliche Gewässer sollen so weit wie möglich wieder in einen naturnahen Zustand zurückgeführt werden, wenn überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem nicht entgegenstehen."