Gewässerausbau
Nach §67(2) WHG ist Gewässerausbau die Herstellung, Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer - was man also allgemein als Gewässerrenaturierung bezeichnet, ist meist ein Gewässerausbau.
Die Planung eines Gewässerausbaus muss im Allgemeinen an ein geeignetes Fachbüro vergeben werden.
Von einem Gewässerausbau sind meist Dritte wie Anlieger, Inhaber von Nutzungsrechten oder der Naturschutz betroffen. Daher benötigt ein Gewässerausbau eine wasserrechtliche Genehmigung. Diese wird durch die Untere Wasserbehörde an der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (KVB) erteilt (Plangenehmigung oder Planfeststellung).
Ein ökologischer Gewässerausbau kann nach RZWas aber auch mit besonders hohen Zuwendungsquoten (bis 90%) gefördert werden. Dazu kommt eine Pauschale für die Planungsleistungen (15% der zuwendungsfähigen Kosten) sowie eine Pauschale für die Begleitung (20% der zuwendungsfähigen Kosten). Grunderwerb und Maßnahmen zur Förderung der Sozialfunktion des Gewässers sind ebenfalls förderfähig.
Die Unterscheidung zwischen Gewässerunterhaltung und Gewässerausbau trifft die Untere Wasserbehörde an der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.